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AGB

1. VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Tattootermin im Erdbeer Tattoo 19 allee du General Abbatucci 68600 Volgelsheim, mit allen beinhaltenden Leistungen (die Vorbesprechung, der E-Mail Verkehr, samt aller dazu gehörigen und nachfolgend abschließend aufgeführten Leistungen: die Vorbesprechung (Beratungstermin), Korrespondenz mit dem Kunden, Anfertigung einer oder mehrerer Zeichnung(en), der entsprechenden Tätowierung(en),einer Nachbesprechung (Tattoopflege, offene Fragen) und ggf. ein Nachstechtermin). (2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag nach französischem Recht, siehe article L.221-5 du Code de la consommation.

 

2. VORAUSSETZUNGEN

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen, einen Verstoß hiergegen gegenüber Erdbeer Tattoo unverzüglich anzuzeigen und der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Tattootermins erfüllt: (1) Der Kunde muss zum Tattootermin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. Es darf keine Schwangerschaft bestehen oder sich die Kundin sich in Stillzeit befinden.

(2) Es dürfen 24h vor dem Termin keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein etc.).

(3) Um den Kunden zu schützen, dürfen folgende Erkrankungen nicht beim Kunden diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen: sämtliche Erkrankungen die Immunschwäche beinhalten wie z.B. Hepatitis, HIV, Leukämie, Krebs, Diabetes, sowie Bluter, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen, wie z.B. Bronchitis, Grippe oder Mittelohrentzündung, Schuppenflechte, Neurodermitis.

Der Kunde ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattootermin zu schweren Gesundheitsproblemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.

(4) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht, insbesondere, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er diese oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

 

3. VERGÜTUNG

Die Vergütung für den Tattootermin findet in zwei Schritten statt: 1. Anzahlung bei Terminbuchung (für einen Beratungstermin wird keine Anzahlung verlangt); 2. Zahlung des verbleibenden Restgesamtbetrags für die Tätowierung. Die Einzelheiten ergeben sich im Folgenden aus diesen zwei Ziffern.

(1) Die Vergütung, für die unter Punkt 1 genannten Leistungen beträgt, mindestens 50% Anzahlung für kleinere Tattoos. Für größere Projekte wird eine Anzahlung von 30% fällig. Die Frist zur Zahlung der Anzahlung beträgt 5 Werktage und ist erforderlich um den Tattootermin bindend zu reservieren. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20% (französisches Steuerrecht) enthalten.

(2) An dem Tag des Tattootermins, muss die Restsumme vor Arbeitsbeginn sofort und ohne Abzug an den Künstler in Bar, mit EC-Zahlung oder PayPal geleistet werden.

(3) Ist die Anzahlung nach 5 Tagen der Aufforderung nicht auf eines der Konten des Auftragnehmers eingegangen, wird eine Zahlungserinnerung folgen. Reagiert der Kunde nicht auf diese und kommt der Aufforderung in insges. einer verstrichenen Woche nicht nach, steht es dem Tätowierer frei, den Termin zu stornieren.

(4) Kommt im Laufe des Tattootermins kein Tattoo zustande, muss die geleistete Arbeitszeit des Tätowierers trotzdem vergütet werden (siehe Punkt 1).

 

4. TERMINE UND FRISTEN

(1) Der Ausführungstermin ist in der Termin-Bestätigungs- E-Mail festgehalten.

(2) Kleinere Veränderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen bis spätestens drei Tage vor dem Terminbeginn bei dem Tätowierer eingehen.

(3) Bis zu 8 Tage vor dem Termin ist eine storniert kostenlos, ab dem 7 Tag vor dem Termin behält Erdbeer Tattoo als Stornierungsgebühr die gesamte Anzahlungsgebühr endgültig ein (d.h. Gesamtanzahlung aus Anzahlung nach Terminbuchung siehe Ziffer 1 bei Vergütung).

(4) Terminverlegungen (E-Mail oder telefonisch) sind bis zu 8 Tage vor dem Termin möglich. Bei Absage des Termins oder Nichterscheinen verfällt die Terminkaution sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Termin.

(5) Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten (schwere Krankheit nachgewiesen mit Attest des Kunden oder eines nahen Angehörigen, höhere Gewalt) hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Terminkaution. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

(6) Der Termin gilt als storniert, wenn der Tätowierer, dies schriftlich oder in einer anderen Form bestätigt hat.

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5. ANGEFERTIGTE ZEICHNUNGEN/ TÄTOWIERUNG

(1) Die Vorlagen für die Tätowierung des Kunden, werden auf der Grundlage seines Tattoowunsches erstellt. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Vorlage beim Künstler und/oder Erdbeer Tattoo.

(2) Es ist möglich bis zu 3 Tage vor dem Tattootermin kleinere Änderungswünsche und Ideen dem Tätowierer zukommen zu lassen. Größere Änderungen sind während der kreativen Schöpfungsphase jederzeit möglich.

(3) Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine schriftliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.

(4) Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt.

 

6. LEISTUNGSANSPRUCH (NACHSTECHEN)

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf das Nachstechen der erbrachten Tätowierung. Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird, muss in den – auf den Ersttermin der frischen Tätowierung – darauf folgendes 6 Monaten erfolgen.

(2) Das ist nur möglich, wenn der Auftraggeber sich in einem angemessenen Zeitraum von 3 Monaten bei dem betreffenden Künstler meldet. Dies muss über E-Mail mit dem Betreff Nachstechen erfolgen. Eine Bilddatei mit dem Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, muss Bestandteil dieser E-Mail sein.

(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens 6 Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.

(4) Meldet sich der Auftraggeber nach der verstrichenen Frist von 3 Monaten, handelt es sich hier nicht mehr um eine einfache Korrektur der Tätowierung, sondern wird als komplette Auffrischung gewertet. Meldet sich der Auftraggeber nach der verstrichenen Frist wird eine erneute Zahlung fällig.

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7. GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftraggeber haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des Code de la consommation für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese zwei Mal fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

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8. HAFTUNG

Der Tätowierer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind. Des Weiteren weist Erdbeer Tattoo darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Tätowierer herbeigefügt.

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9. KÜNDIGUNG

Macht der Auftraggeber spätestes 8 Tage vor dem Tattootermin von seinem Kündigungsrecht nach § ……… Gebrauch, wird die Anzahlung von Erdbeer Tattoo ohne weitere Gebühren an den Auftraggeber erstattet. Der Auftraggeber hat keine Recht an den vom Tätowierer erstellten Vorlagen und alle Eigentums- und Nutzungsrechte an den Vorlagen, verbleiben beim Künstler und/oder Erdbeer Tattoo.

 

Stand April 2022

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